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Denkmalschutz und Denkmalpflege
Denkmalschutz und Denkmalpflege arbeiten Hand in Hand, verfolgen aber unterschiedliche Aufgaben im Umgang mit unseren kulturellen Schätzen:
Denkmalschutz
Der Denkmalschutz ist die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Denkmalen. Er sorgt dafür, dass Denkmale dauerhaft erhalten bleiben und umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
- Unterschutzstellung von Denkmalen: Eintragung in die Denkmalliste durch die Untere Denkmalbehörde.
- Genehmigungspflicht bei Maßnahmen: Veränderungen, Nutzungen oder der Abriss von Denkmalen bedürfen einer Genehmigung (§ 9 DSchG NRW).
- Fachaufsicht und Kontrolle: Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
- Integration in die Bauleitplanung: Belange des Denkmalschutzes werden in städtebaulichen Planungen berücksichtigt (§ 1 Abs. 6 BauGB).
Denkmalpflege
Die Denkmalpflege setzt dort an, wo es um die fachliche Erhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen geht. Sie widmet sich unter anderem folgenden Aufgaben:
- Pflege und Erhaltung: Fachgerechte Instandsetzung, Restaurierung und konservierende Maßnahmen.
- Beratung der Eigentümer*innen: Unterstützung durch Denkmalbehörden oder Fachinstitutionen wie dem LVR-Amt oder dem LWL-Amt für Denkmalpflege.
- Schutz verschiedener Denkmalarten: Bau-, Boden-, bewegliche und technische Denkmale.
- Öffentlichkeitsarbeit & Bewusstseinsbildung: Vermittlung des Werts und der Bedeutung von Denkmalen an die Öffentlichkeit.
- Zusammenarbeit mit Fachinstitutionen: Gemeinsame Projekte mit Landes- und Fachämtern.
- Finanzielle Förderung: Information und Beratung zu Fördermitteln von Land, Bund oder Stiftungen.
Während der Denkmalschutz für die rechtliche Absicherung und Genehmigung sorgt, kümmert sich die Denkmalpflege um die praktische Umsetzung – also um die fachgerechte Bewahrung, Pflege und das Bewusstsein für unsere Denkmale.






