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Abwasserbeseitigung

Allgemeine Informationen

Seit der Übertragung des Kanalnetzes ist der Ruhrverband für den Bau, die Unterhaltung und die Verkehrssicherheit dessen zuständig. Dennoch ist die Stadt Ennepetal weiterhin Abwasserbeseitigungsbehörde im Sinne des § 46 Landeswassergesetz NRW und des § 56 Wasserhaushaltsgesetz und daher u.a. verpflichtet Genehmigungen für Kanalhausanschlüsse zu erteilen, den Anschluss- und Benutzungszwang gemäß § 9 der Gemeindeordnung NRW durchzusetzen sowie diesbezügliche Gebühren zu erheben.

Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht auf Anschluss an die öffentliche Kanalisation sowie deren Benutzung (Anschluss- und Benutzungsrecht). Für die dafür erforderliche Genehmigung zur Herstellung von Hausanschlüssen an das öffentliche Kanalnetz nutzen Sie bitte den beigefügten Antrag und senden uns diesen zusammen mit den aus dem Antrag hervorgehenden weiteren Unterlagen zu. Auch für Änderungen Ihres Hausanschlusses (z.B. bei Gebäudeabriss, zusätzlichem Einleiten von Niederschlagswasser, etc.) nutzen Sie bitte dieses Formular. Zudem können Sie bei uns Auskünfte aus dem Kanalkataster erhalten.

Grundstücke, die in einem nicht vom öffentlichen Kanalnetz erschlossenen Gebiet liegen, benötigen dennoch eine Grundstücksentwässerung. Hier ist eine eigene Grundstücksentwässerungsanlage in Form einer Kleinkläranlage (KKA) zu errichten. Anträge auf Genehmigung einer Kleinkläranlage und der Erlaubnis zur Einleitung von häuslichem Abwasser oder Niederschlagswasser in das Grundwasser (wasserrechtliche Erlaubnis) sowie deren Weiterbewilligung stellen Sie bitte über die Stadt Ennepetal an die Untere Wasserbehörde (Ennepe-Ruhr-Kreis). Ein entsprechender Antrag ist ebenfalls beigefügt und wird benötigt. Bitte beachten Sie, dass im Kopf des Antrags ggf. noch die Stadt Ennepetal auszuwählen ist.