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Grundlagen der Stadtplanung
Die Stadtplanung umfasst ein breites Spektrum an Aufgaben, das sich über verschiedene Bereiche erstreckt, wie zum Beispiel den Wohnungsbau, Verkehrsanlagen, Gemeinbedarfs- und Freizeitanlagen, Gewerbe- und Industrieflächen, Einrichtungen für Handel und Dienstleistungen, Grünflächen sowie den Natur- und Landschaftsschutz. Auch die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur gehört zu ihrem Aufgabenbereich.
Stadtplanung stellt eine der Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt dar. Das bedeutet, dass jede Stadt verpflichtet ist, eigenverantwortlich Bauleitpläne zu erstellen – darunter Flächennutzungs- und Bebauungspläne – „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“ (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Die Stadtplanung hat somit die Aufgabe, sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Bedürfnissen der Stadtbewohner in baulicher und gestalterischer Hinsicht gerecht zu werden. Die Entscheidung darüber, wann und in welchem Umfang ein Bauleitplan aufgestellt, geändert oder aufgehoben wird, obliegt der jeweiligen Stadt. Da es zu diesen Entscheidungen häufig unterschiedliche Ansichten darüber gibt, „wo“ und „wie“ Veränderungen im Stadtbild umgesetzt werden sollen, die auf verschiedenen wirtschaftlichen, politischen oder gesellschaftlichen Interessen basieren, steht die Stadtplanung oft im Spannungsfeld dieser gegensätzlichen Ansprüche.
Um diesen Konflikten gerecht zu werden, ist es notwendig, die verschiedenen Meinungen und Bedürfnisse innerhalb der Gemeinschaft sorgfältig abzuwägen. Zunächst werden die relevanten Bürgerinteressen zu einer bestimmten Planung eingeholt. Im nächsten Schritt erfolgt eine Analyse der möglichen Auswirkungen, die sich aus den unterschiedlichen Vorschlägen oder Alternativen ergeben können. Auf dieser Grundlage wird schließlich die für die Stadtgemeinschaft „beste“ Lösung entwickelt.
Bei der Entscheidungsfindung kommen einerseits die geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Erlassregelungen und Empfehlungen auf den verschiedenen politischen Ebenen zum Tragen. In diesem Zusammenhang sind auch die Vorgaben des Flächennutzungsplans als wichtige Orientierung für die zukünftige Stadtstruktur zu berücksichtigen. Andererseits müssen auch die bestehenden Gegebenheiten und Rahmenbedingungen, wie etwa bauliche, historische, klimatische, ökologische, topografische und technische Aspekte, in die Planung einbezogen werden.



