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Dualer Bachelorstudiengang Bachelor of Laws (Stadtinspektoranwärter*in)
Sie interessieren sich für rechtliche Fragestellungen, möchten aktiv an Verwaltungsprozessen mitwirken und wünschen sich eine berufliche Perspektive mit Sicherheit, Verantwortung und Entwicklungsmöglichkeiten? Dann bietet Ihnen das duale Studium zum Bachelor of Laws bei der Stadt Ennepetal den idealen Einstieg.
In Kooperation mit der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen verbinden Sie ein fundiertes rechtswissenschaftliches Studium mit abwechslungsreichen Praxiseinsätzen in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung – etwa im Ordnungsamt, im Sozialrecht, der Kämmerei oder in der Personalverwaltung. Sie arbeiten an konkreten Fällen, setzen Gesetze in die Praxis um und gestalten das Zusammenleben in unserer Stadt aktiv mit. Werden Sie Teil eines engagierten Teams und legen Sie mit uns den Grundstein für eine sinnstiftende und zukunftssichere Laufbahn im öffentlichen Dienst.
Welche Stellen wir aktuell anbieten, sehen Sie auf unserer Homepage unter Stellenangebote.
Der Vorbereitungsdienst zur*zum Stadtinspektor*in wird im Rahmen eines dualen Fachhochschulstudiums durchgeführt. Diese Ausbildungsform kombiniert eine umfassende Verwaltungsausbildung mit einem juristisch geprägten Bachelorstudium, was eine praxisnahe und gleichzeitig theoretisch fundierte Ausbildung gewährleistet.
Die Ausbildung findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt.
3 Jahre, Wechsel zwischen Studienzeiten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Abteilung Gelsenkirchen, Studienort Hagen) mit praktischen Abschnitten in der Stadtverwaltung
Rechtswissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft und Sozialwissenschaft (u.a.)
Die Ausbildung eröffnet vielfältige Karrierewege im gehobenen Dienst, sowohl in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr als auch in weniger kontaktintensiven Bereichen, zum Beispiel in folgenden Fachbereichen:
- Fachbereich 1: Finanzen und Interner Service
- Fachbereich 2: Bürgerdienste und Stadtentwicklung
- Fachbereich 3: Jugend, Bildung und Soziales
- Fachbereich 4: Planen, Bauen und Umwelt
- Fachbereich 6: Klutertwelt
- Amt der Bürgermeisterin und des Rates
- Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen, d.h. deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates
- Abitur oder vollständige Fachhochschulreife (theoretischer und praktischer Teil).
- Interesse an rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Inhalten sowie die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
- Engagement und Eigenverantwortung
- Monatliche Besoldung von 1.555,58 € (Stand: 2025)
- Laptop, den Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss behalten (bei Mindestnote 3)
- Zuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen
- Familienzuschläge

