Die Stadt Ennepetal bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes NRW (BGG NRW) verlangt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://ennepetal.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt
- Ausreichende Kontraste
- Schrift/Darstellung vergrößern: STRG + + (Windows), cmd + + (Apple)
- Schrift/Darstellung verkleinern: STRG + - (Windows), cmd + - (Apple)
- Responsive Webdesign
- Alternativtexte für Bilder
- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Dokumente
Begründung:
Die bereitgestellten Dokumente, können teilweise älteren Datum sein. Das hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.
Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
- In den Webauftritt eingebundene Video- und Audio-Elemente
Begründung:
Die Bereitstellung von Video- und Audiodeskriptionen konnte bislang nicht realisiert werden.
- Kartografie innerhalb der Webseite
Begründung:
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
- Redaktionelle Inhalte (teilweise)
Begründung:
Aufgrund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe, ggf. auch fremdsprachige) nicht immer möglich.
Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
Hauptnavigation und Elemente der Startseite (unter bestimmten Voraussetzungen)
Begründung:
Die Anforderung, dass sämtliche Textinhalte sich in Bezug auf die Zeilen-, Absatz-, Wort- und Buchstaben-Abstände auf bestimmte Werte vergrößern lassen müssen, ist bei den vier Hauptnavigationspunkten sowie beim Meldungs- und Veranstaltungsblock auf der Startseite aufgrund der Vorgaben des Layouts nicht zu 100 % technisch umsetzbar. Diese Elemente wären bei entsprechender Vergrößerung der Abstände nicht mehr vollständig bzw. qualitativ lesbar.
Ihre Hinweise und Anregungen
Wir freuen uns über Anregungen, falls Inhalte unnötig kompliziert erscheinen. Melden Sie Barrieren unter diesem Formular.
oder wenden Sie sich an:
Stadt Ennepetal
Die Bürgermeisterin
Bismarckstr. 21
58256 Ennepetal
Telefon: 02333 979-0
E-Mail: stadt@ennepetal.de
Internet: https://ennepetal.de
Ombudsstelle
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen richtet gem. §§ 10 d, 10 e Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und §§ 9 ff. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) die folgende Ombudsstelle ein: Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.01.2025 erstellt und zuletzt überprüft.