Eigentümer:innen von Denkmälern können für bestimmte Sanierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen eine Steuerbescheinigung erhalten. Damit können die Kosten beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.
Eigentümer:innen von Denkmälern können für bestimmte Sanierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen eine Steuerbescheinigung erhalten. Damit können die Kosten beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.

