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"Neuenlande" - Neuaufstellung

Nummer: 4

Aufgrund der zahlreichen Bedenken und Anregungen ergab sich die Notwendigkeit, weitere Änderungen des Bebauungsplanes unter Ausweitung des bisherigen räumlichen Geltungsbereiches vorzunehmen. Wegen der Erweiterung des Planbereiches und weil die Darstellung der einzelnen Änderungen in dem Bebauungsplan dessen Eindeutigkeit und Lesbarkeit in einem nicht mehr vertretbaren Maße beeinträchtigt hätte, war es erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 4 "Neuenlande" neu aufzustellen.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

25.03.1971Auslegungsbeschluss
22.03.1973Satzungsbeschluss
20.05.1974Inkrafttreten