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"Neuenlande", 1. vereinfachte Änderung

Nummer: 4

Ziel dieser Bebauungsplanänderung war es, zusätzliche Flächen (Garagen) für die geordnete Unterbringung des ruhenden Verkehrs im Betrachtungsbereich zu schaffen.
Diese Bebauungsplanänderung erfasste einen - kleinen - des am 20.05.1974 rechtverbindlich gewordenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Neuenlande".
Diese Änderung resultierte aus dem allgemein gestiegenen Bedarf an Flächen für den ruhenden Verkehr. Der 1974 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan Nr. 4 "Neuenlande" enthielt Festsetzungen, die dem heutigen Bedarf an Garagen in den jeweiligen Baugebiete nicht gerecht wurden.
Insofern war eine Änderung (Bereitstellung von Flächen für den ruhenden Verkehr in ausreichendem Maße) geboten und städtebaulich begründet.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

23.02.1989Änderungsbeschluss
15.06.1989Satzungsbeschluss
06.07.1989Inkrafttreten