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"Am Büttenberg", 10. Änderung

Nummer: 1

Ziel dieser Bebauungsplanänderung war es, im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Büttenberg" (einschließlich der Bebauungsplanänderungen 2-4 und 6 und 7) als Dachform Satteldächer zuzulassen.
Grund dieser Bebauungsplanänderung war es, dem Wunsch der Anlieger nachzukommen die planungsrechtliche Zulässigkeit von Satteldächern für die vorhandenen Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser zu schaffen.
Das Erscheinungsbild der Baugebiete innerhalb der räumlichen Geltungsbereiche dieser Bebauungsplanänderung ist geprägt von einer 1 bis 2-geschossigen Reihenhausbebauung mit Flachdach, sowie von einer 3 bis 4-geschossigen Mehrfamilienhausbebauung mit Flachdach.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

14.11.2002Änderungsbeschluss
25.09.2003Satzungsbeschluss
08.10.2003Inkrafttreten