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Vorkaufsrechtsatzung Hülsenbecker Tal

Eine Vorkaufsrechtssatzung ermöglicht es der Gemeinde, bei Grundstücksverkäufen in bestimmten Gebieten vorrangig zu kaufen, bevor der Verkauf an Dritte erfolgt. Ziel ist es, die städtebauliche Entwicklung zu steuern, Flächenverbrauch zu reduzieren und eine geordnete Entwicklung sicherzustellen. Dies dient insbesondere der Förderung von Sanierungs- und Entwicklungsprojekten.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

09.02.2022Inkrafttreten