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Innenbereichssatzung Rüggeberg

Eine Innenbereichssatzung regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben in bereits bebauten Gebieten innerhalb eines Ortsteils. Sie dient dazu, neue Bauten oder Umnutzungen so zu lenken, dass sie sich harmonisch in die bestehende Umgebung einfügen. Auf Grundlage des § 34 BauGB sorgt sie für eine geordnete städtebauliche Entwicklung, indem sie die Anforderungen an die Erschließung und das äußere Erscheinungsbild präzisiert.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

bis 30.04.1999Inkrafttreten
30.04.1999Inkrafttreten