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Einbeziehungssatzung Finkenberger Weg

Eine Einbeziehungssatzung ermöglicht es, unbebaute Flächen im Außenbereich in die Bauleitplanung aufzunehmen und für Bauvorhaben zu nutzen. Sie schafft die Voraussetzung, dass Grundstücke, die ursprünglich nicht als Baugebiet vorgesehen waren, für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erschlossen werden können. Ziel ist es, eine harmonische Erweiterung bestehender Siedlungen oder Lückenbebauung zu ermöglichen.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

27.11.1997Inkrafttreten