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Außenbereichssatzung Strückerberger Straße

Der Zweck der Außenbereichssatzung liegt darin, in bestimmten bebauten Bereichen des Außenbereichs, die nicht zu einem Ortsteil gehören oder als Baugebiet im Bebauungsplan festgelegt sind, im Rahmen der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 35 Baugesetzbuches für bestimmte Vorhaben vereinfachte Zulassungsbedingungen zu schaffen.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

07.07.2000Inkrafttreten