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Außenbereichssatzung Friedfeld-Knapp

Zweck der Außenbereichssatzung besteht darin, in bestimmten bebauten Bereichen im Außenbereich, die nicht zu einem Ortsteil oder einem durch Bebauungsplan planungsrechtlich ausgewiesenen Baugebiet entwickelt werden sollen, im Rahmen des Zulässigkeitsrechts des §35 Baugesetzbuches für bestimmte Vorhaben erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen zu verschaffen.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

22.03.2004Inkrafttreten