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"Am Büttenberg", 06. Änderung

Nummer: 1

Diese Bebauungsplanänderung resultierte aus einem Antrag einer Interessengemeinschaft (Anlieger der Büttenberger Straße 30, 32, 56, 58, 86, 88, 114, 116, 144, 146, 174, 176).
Danach hatten die vorgenannten Anlieger angeregt, die überbaubaren Grundstücksflächen ihrer Grundstücke im Anschluss an die vorhandenen Gartenhofhäuser in Richtung Büttenberger Straße zu erweitern, um das Kellergeschoss der Häuser vergrößern zu können. Dieser Anregung standen die Festsetzungen des (noch) rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Büttenberg" in der Fassung seiner 2. Änderung entgegen.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

20.07.1982Änderungsbeschluss
16.09.1982Satzungsbeschluss
25.02.1983Inkrafttreten