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"Am Büttenberg", 03. Änderung

Nummer: 1

Einzelne Grundstückseigentümer wünschten sich eine weitergehende Bebauung, die dem Sinne des Bebauungsplans nach unbedenklich ist, jedoch über die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen hinausgehen würde.

Diesen Wünschen sollte durch Ausweisung von überbaubaren Grundstücksflächen für vier Reiheneigenheime entsprochen werden. Ferner war beabsichtigt, den Verbindungsweg zwischen Erlenstraße und Akazienweg nicht entsprechend der bisherigen Festsetzungen auszubauen, da der damalige Ausbauzustand für den bestimmungsgemäßen Verkehr ausreichte. Diese Situation sollte ebenfalls in dem Planänderungsverfahren berücksichtigt werden.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

07.11.1968Änderungsbeschluss
13.03.1969Satzungsbeschluss
20.04.1969Inkrafttreten