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"Am Büttenberg", 02. Änderung

Nummer: 1

Bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 entstand zwischen der öffentlichen Zuwegung zu den Gebäuden Büttenberger Straße 55 - 57 - 59 und dem nord-östlichen Bogen der Ahornstraße ein ca. 6.000 qm großes Grundstück, welches als privates "Grün" mit zwingender hochstämmiger Bepflanzung ausgewiesen ist.
Die dauernde Pflege dieser verhältnismäßig großen privaten Grünfläche ist am besten gewährleistet, wenn das Grundstück bewohnt wird.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

22.03.1966Änderungsbeschluss
29.07.1966Satzungsbeschluss
12.08.1966Inkrafttreten