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"Am Büttenberg"

Nummer: 1

Die dringende Notwendigkeit Baugebiete zu Wohnzwecken einerseits und Kleinindustriegebiete andererseits auszuweisen, veranlasste die Stadt Ennepetal 1962 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1. Die Stadt hat daher das Gebiet südlich der Hembecker Talstraße bis zum Anschluss an die bestehende Bebauung an der Buchenstraße gemäß beiliegendem Bebauungsplan als Kleinindustriegebiet (E II o) und als Wohngebiet ausgewiesen.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

20.10.1965Änderungsbeschluss
23.02.1966Satzungsbeschluss
12.06.1966Inkrafttreten