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Gewässer in Ennepetal
Gewässer sind als nutzbares Gut zu schützen, denn Sie sind ein Bestandteil des Naturhaushalts und dienen als Lebensgrundlage für Menschen sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.
Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung und umfasst die Pflege und Entwicklung eines oberirdischen Gewässers, um einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu sichern. Das beinhaltet die Erhaltung des Gewässerbettes und des Ufers sowie die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers. Gewässer sollen in einem Zustand erhalten werden, indem die Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und ggf. Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht (§39 WHG).
Gewässerausbau umfasst die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder eines Ufers (§67 Abs.2 WHG).
In Ennepetal wurde die Pflicht zur Gewässerunterhaltung und zum Gewässerausbau für alle Gewässer im Stadtgebiet Ennepetal, die im Einzugsgebiet der Ruhr liegen, durch die Stadtverwaltung an den Ruhrverband übertragen. Seit der Übertragung am 01.09.2023 bearbeitet der Ruhrverband im Rahmen des Gewässerausbaus die Gewässerentwicklungsmaßnahmen sowie die damit einhergehenden Umsetzungsmaßnahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), die die Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustandes der Fließgewässer zum Ziel hat.
Meldungen von Mängeln an oder im Gewässer innerhalb von Ennepetal können ab sofort per Nachricht auf dem dafür eingerichteten Anrufbeantworter des Ruhrverbandes hinterlassen werden:
Mängel am oder im Gewässer unter: +49 2924 – 970429

