Inhaltsbereich
Anregungen von Bürger*innen (§ 24 GO) und Fraktionsanträge
Nach der aktuellen Gemeindeordnung NRW kann sich jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, mit schriftlichen Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden. Ebenso können dies die im Rat der Stadt vertretenen Parteien tun. Hier sehen Sie eine Liste der bisherigen Anregungen von Bürger*innen und Fraktionen für Ennepetal.

