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Bauleitplanung
Bauleitplanung ist der Prozess, durch den Gemeinden die Nutzung von Flächen steuern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen. Sie umfasst den Flächennutzungsplan, der allgemeine Nutzungen festlegt, und den Bebauungsplan, der konkrete baurechtliche Vorgaben für einzelne Grundstücke macht.
Ein Bebauungsplan ist nach § 30 BauGB ein verbindlicher Plan der Gemeinde, der festlegt, wie Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets genutzt und bebaut werden dürfen. Er regelt unter anderem die Art der Nutzung (z.B. Wohn- oder Gewerbegebäude), die Gebäudehöhe, Bauweise sowie die Gestaltung von Straßen, Wegen und Grünflächen. Der Bebauungsplan sorgt dafür, dass Bauvorhaben im Einklang mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde umgesetzt werden und ist für Bauherren bindend.
Ein Flächennutzungsplan ist nach § 5 BauGB ein vorbereitender Plan der Gemeinde, der die geplante Nutzung von Flächen im gesamten Gemeindegebiet festlegt (z.B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen und Flächen für die Land- und Forstwirtschaft). Er dient als Grundlage für die spätere Aufstellung von Bebauungsplänen und ist nicht verbindlich für Einzelbauvorhaben, sondern zeigt die langfristige Entwicklung des Gebiets.




