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Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII („AG 78“)
Bei der „AG 78“ handelt es sich um eine Arbeitsgemeinschaft gem. §78 SGB VIII. es ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller Vertreter/innen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, anerkannter sowie geförderter Träger der freien Jugendhilfe, sofern sie im Stadtgebiet tätig sind oder sich ihre Arbeit auf den Bereich der Stadt erstreckt.
Die Arbeitsgemeinschaften umfassen somit sämtliche auf dem Gebiet der Jugendarbeit und Jugendhilfe tätigen Personen oder Personenvereinigungen, deren Arbeit für die Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und deren Familien in Ennepetal von Bedeutung ist.
Dokumente wie
- Geschäftsordnung
- Mitgliedserklärung
- Aktualisierung Mitgliedserklärung
- Aufschlüsselung der AG’s
- Ansprechpersonen
finden Sie unten auf dieser Seite.


