
© Stadt Ennepetal 1. Wer darf bei der Kommunalwahl in NRW wählen?
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens 16 Tagen ihren Hauptwohnsitz hier haben und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen.
In Ennepetal sind dies 24.204 Personen, darunter 495 16- und 17-Jährige.
2. Wer wird bei der Kommunalwahl 2025 in Ennepetal alles gewählt?
- Landrätin oder Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises (hellblauer Stimmzettel)
- Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises (weißer Stimmzettel)
- Bürgermeisterin oder Bürgermeister von Ennepetal (grüner Stimmzettel)
- Rat der Stadt Ennepetal (gelber Stimmzettel)
- Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr, RVR (violetter Stimmzettel)
- Zudem können ausländische und eingebürgerte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in Ennepetal ihren Hauptwohnsitz haben und mindestens 16 Jahre alt sind, den Integrationsrat der Stadt Ennepetal wählen. (orangener Stimmzettel)
Für jeden dieser Punkte gibt es einen eigenen Stimmzettel mit den Kandidatinnen/ den Kandidaten – also ganz schön viel Papier. Um es etwas übersichtlicher zu machen, hat jeder Stimmzettel eine andere Farbe.
3. Was ist die Aufgabe des Landrats oder der Landrätin?
Der Landrat/die Landrätin ist der Chef/die Chefin der Kreisverwaltung im Ennepe-Ruhr-Kreis. Er oder sie leitet die Verwaltung auf Kreisebene und ist außerdem Vorsitzender des Kreistages. Der Landrat kümmert sich z. B. um Themen wie Kreisstraßen, Müllentsorgung, Schulen in Kreisträgerschaft oder Gesundheitsämter.

Im Kreishaus Schwelm kommt der Kreistag zusammen.© Frank Vincentz auf Wikipedia Commons 4. Wofür ist der Kreistag zuständig?
Die Mitglieder des Kreistages bilden sozusagen das „Parlament des Kreises“. Der Kreistag trifft wichtige, übergeordnete Entscheidungen für alle Städte im Kreis, z. B. bei Sozialhilfe, Umwelt- und Katastrophenschutz, Krankenhäusern oder dem öffentlichen Nahverkehr.
5. Was macht der/ die Bürgermeister*in?
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung mit aktuell über 750 Mitarbeitenden und sorgt dafür, dass die Beschlüsse des Stadtrates umgesetzt werden.
Als Vorsitzende*r leitet er oder sie die Sitzungen des Rates der Stadt und hat auch eine Stimme darin. Allein entscheiden kann er oder sie aber nicht. Entscheidungen werden im Rat nach Mehrheit getroffen, und an diese ist dann auch der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin gebunden.
Zudem ist der / die Bürgermeister*in das „Gesicht der Stadt“ und vertritt Ennepetal nach außen.
4. Welche Aufgaben hat der Rat der Stadt Ennepetal?
Der Rat der Stadt ist das zentrale politische Entscheidungsorgan in Ennepetal. Hier sitzen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bürger. In der Ratsperiode 2020—2025 hatte der Rat der Stadt in Ennepetal 36 Mitglieder.
Diese beschließen über Haushaltspläne, Bauprojekte, Verkehr, Kitas, Kultur und viele andere Themen, die das Leben in unserer Stadt direkt beeinflussen. Viele Themen werden zuvor in Ausschüssen behandelt. Der Ausschuss legt dem Rat der Stadt dann eine Beschlussvorlage vor, die der Rat annehmen oder ablehnen kann.
7. Was macht der Integrationsrat?
Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bei allen Belangen der Stadt. Er setzt sich für bessere Integration ein, berät Politik und Verwaltung und sorgt dafür, dass die Anliegen von Migrantinnen und Migranten in Ennepetal gehört werden.
8. Wofür ist der Regionalverband Ruhr da?
Der Regionalverband Ruhr (RVR) ‒ das sind vier Kreise, unter anderem der Ennepe-Ruhr-Kreis, und elf Städte, die gemeinsam planen und wirken. Der RVR entwickelt übergeordnete Infrastrukturprojekte wie z.B. die Route Industriekultur, den Emscher Landschaftspark oder das regionale Radwegenetz. Über die Arbeit des Verbandes beschließt die Verbandsversammlung, auch Ruhr-Parlament genannt. Das Ruhr-Parlament hat 91 Mitglieder.
Am 14. September 2025 wird im RVR-Gebiet zum zweiten Mal dieses Ruhr-Parlament, also die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr, gewählt.
9. Wann und wie wird gewählt?
Die Kommunalwahl 2025 in NRW findet am 14. September 2025 statt. Gewählt wird entweder vorab per Direktwahl im Wahlbüro in der Voerder Straße 39, per Briefwahl oder am Wahlsonntag in Wahllokalen.
Bei den Personenwahlen (Landrat/ Landrätin und Bürgermeister*in) kann es zu einer Stichwahl kommen, wenn keine Kandidatin oder kein Kandidat im ersten Wahlgang 50 Prozent der Stimmen erreicht. In diesem Fall findet am 28.September 2025 die Stichwahl statt.
10. Wer entscheidet, in welcher Reihenfolge die Kandidat*innen auf den Stimmzetteln stehen? Und warum ist die Nummerierung manchmal so „lückenhaft“?
Die Reihenfolge der Kandidat*innen für Landrats- und Bürgermeisterwahl (nicht nur dafür) ist gesetzlich geregelt. Sie richtet sich nach dem Anteil, den die Partei der jeweiligen Person bei den letzten Kommunalwahlen erzielt hat. D.h. der Kandidat / die Kandidatin der Partei, die bei der letzten Kommunalwahl die meisten Stimmen erzielt hat, steht auf Platz 1.
Nicht immer stellen alle Parteien Kandidaten für das Landrats- oder Bürgermeisteramt auf. Hat beispielsweise die Partei, die zuletzt auf Platz 2 kam, diesmal niemanden aufgestellt, die drittplatzierte Partei aber schon, dann taucht auf dem Stimmzettel Nummer 2 nicht auf und auf Nummer 1 folgt dann direkt Nummer 3 mit der entsprechenden Person.
Kandidatinnen oder Kandidaten, die von keiner Partei aufgestellt werden, so genannte „Einzelkandidaten“, fügen sich in alphabetischer Reihenfolge ihres Familiennamens auf dem Stimmzettel darunter an.

© pics_kartub auf Pixabay 11. Warum ist die Kommunalwahl wichtig?
Hier werden viele Themen entschieden, die unser Leben ganz konkret betreffen: Kitas und Schulgebäude, Straßen, Spielplätze, Schwimmbäder, Müllabfuhr, Busverbindungen oder Kulturangebote. Jede Stimme entscheidet mit, wie Ennepetal und der Ennepe-Ruhr-Kreis in Zukunft gestaltet wird.
