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Der entsprechende Vordruck zur Anzeige eines Osterfeuers steht auf der Homepage der Stadt Ennepetal zum Download zur Verfügung. Gemäß der seit 2014 geltenden Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung sind ausschließlich öffentlich zugängliche Brauchtumsfeuer zulässig. Das Abbrennen von privaten Osterfeuern ist untersagt.
Die Stadtverwaltung Ennepetal wird auf ihrer Internetseite eine Liste der zugelassenen Osterfeuer veröffentlichen. Dadurch erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich frühzeitig über die Veranstaltungen zu informieren und an diesen teilzunehmen.
Nicht genehmigte Osterfeuer im Stadtgebiet stellen einen Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz sowie gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern dar. In diesen Fällen drohen dem Veranstalter die Einleitung eines Bußgeldverfahrens sowie gegebenenfalls die kostenpflichtige Löschung des Feuers.
Für weitergehende Fragen und Informationen steht Frau Jana Leuchter unter der Telefonnummer 02333 / 979-1195 gerne zur Verfügung.
