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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Allgemeine Informationen

Wirtschaftliche Leistungen des Jugendamtes werden für verschiedene Hilfen (u.a. Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) gewährt, z. B. durch Übernahme der Heimkosten, Pflegegeldzahlung für Pflegekinder.

Rechtsgrundlage

SGB VIII