Wirtschaftliche Leistungen des Jugendamtes werden für verschiedene Hilfen (u.a. Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) gewährt, z. B. durch Übernahme der Heimkosten, Pflegegeldzahlung für Pflegekinder.
Inhaltsbereich
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
SGB VIII
