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Sperrmüll

Allgemeine Informationen

Sperrmüll

Die Abfuhr erfolgt jeweils am D i e n s t a g.

Sperrmüll bitte erst ab dem Vortag (16 Uhr) bereitstellen,

Helfen Sie dabei, Mülltourismus zu begrenzen.

 

Die Sperrgutabfuhr findet in den ungeraden Monaten (siehe Abfuhrbezirk) statt.

Zum Sperrgut gehören Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die Restabfalltonne passen, wie z.B.: Schränke, Kommoden, Matratzen, Bettgestelle (Holz), Sessel, Stühle, Schreibtische, Küchentische, Teppiche, Teppichböden, PVC Fußbodenbelag, Couch, Koffer.

Von der Sperrgutabholung sind ausgeschlossen:

Autowracks und -teile, Abfälle aus Abbruch- und Renovierungsarbeiten - Bauschutt - (siehe Boden-, Bauschutt- und Bauteilbörse: www.alois-info.de), Gartenabfälle, Nachtspeicheröfen, Haushaltsauflösungen.

Diese Abfälle können gegen Gebühr am Wertstoffhof Gevelsberg, Hundeicker Str. 24-26 angeliefert werden (Telefon 02335 / 84577-0).

Laminat und Parkett fällt unter Bau- und Abbruchabfall und kann gegen Gebühr am Wertstoffhof Gevelsberg angeliefert werden. Einzelne Bretter können über das Restabfallgefäß oder den Sperrmüll entsorgt werden.

Nachtspeicheröfen werden gegen Gebühr am Wertstoffhof Gevelsberg, Hundeicker Str. 24-26, angenommen. Sie müssen luft- und staubdicht in einer entsprechenden Folie verpackt sein.

Abfälle in Tragetaschen, Säcken, Tüten und ähnlichen Behältnissen werden nicht eingesammelt und transportiert!

Übrigens:

  • Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind nicht Bestandteil der Sperrgutabfuhr.
  • Sperrige Abfälle müssen durch eine Fahrzeugbesatzung von Hand verladen werden können.

 

ACHTUNG! Das Durchsuchen und Sammeln von bereitgestelltem Sperrmüll sowie

die Beistellung von Sperrgut aus anderen Städten ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.