Sollte gegenüber der Stadt Ennepetal eine Zahlungspflicht für wiederkehrende, nicht nur einmalige Fälligkeiten bestehen (z.B. für Grundbesitzabgaben, Hundesteuer oder Kita-Gebühren), kann gerne das SEPA-Einzugsverfahren genutzt werden.
Abbuchungen erfolgen zweimal im Monat. Jeweils zum 01. eines Monats und zum 15. eines Monats. Dies richtet sich nach der mit Bescheid mitgeteilten Fälligkeit.
Die Voraussetzungen zur Nutzung des Online Antrages sind ein aktivierter Online Ausweis sowie die Ausweisapp.
Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie die PDF Formulare hier abrufen: https://www.ennepetal.de/sepalastschrift

