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Schülerfahrkosten

Allgemeine Informationen

Die Stadt Ennepetal übernimmt bei der Vorlage entsprechender Anspruchsvoraussetzungen die Kosten für ein Schülerticket. Hierbei ist jedoch ein Eigenanteil zu tragen.

Anspruchsvoraussetzungen:

Ein Anspruch auf ein bezuschusstes Schülerticket entsteht,

➢ wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km,

➢ der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mit achtjährigem Bildungsgang mehr als 3,5 km

➢ und der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.

Schulweg ist der kürzeste Weg zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule. Ausschlaggebend hierfür ist die Entfernung nach der jeweils verkehrsüblichen Fußstrecke.

Eigenanteil:

Der Eigenanteil der Eltern beträgt:

für alle anspruchsberechtigten volljährigen Schüler*innen 14,00 €

für das 1. minderjährige anspruchsberechtigte Kind 14,00 €

für das 2. minderjährige anspruchsberechtigte Kind   7,00 €

für das 3. und weiter minderjährige anspruchsberechtigte Kinder ist kein Eigenanteil zu zahlen.

Für Schüler*innen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII beziehen, entfällt der Eigenanteil.

Der Eigenanteil ist direkt an die VER zu zahlen. Dort ist auch der Nachweis über eine Hilfe nach dem SGB XII zu erbringen, dass kein Eigenanteil nach den o. g. Voraussetzungen zu leisten ist.

Anträge: 

Die Anträge zur Ausstellung der ermäßigten Schülerfahrtickets können über die Schulsekretariate oder bei der Stadt Ennepetal im Fachbereich 2.40 Schulverwaltung gestellt werden.

Das Schülerticket berechtigt zu Fahrten im gesamten Gebiet der VER, außerhalb der Unterrichtszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen.

Es ist im Abonnement zu beziehen.