Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes.
Wann wird die Jugendhilfe im Strafverfahren tätig?Immer dann, wenn ein Jugendlicher / eine Jugendliche (14-17 Jahre) oder ein Heranwachsender / Heranwachsende (18 - 20 Jahre) eine Straftat begangen hat und angeklagt wird.
Sie betreut vor, während und nach der Gerichtsverhandlung, also im gesamten Strafverfahren.
Sie berät die/den Angeklagte(n) und seine Eltern zu allen Fragen des Strafverfahrens.
Wie entsteht der Kontakt zur Jugendhilfe im Strafverfahren?Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird von der Polizei und der Staatsanwaltschaft benachrichtigt. Danach setzt sie sich mit den jungen Leuten und den Eltern in Verbindung.
Dieser Weg dauert einige Zeit. Es wäre vorteilhaft, wenn Sie sich selbst umgehend an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden. So können in einem persönlichen Gespräch viele Fragen und Unklarheiten beantwortet werden.
Was geschieht vor Gericht?Das Gericht kann aus einem Jugendrichter, oder beim Jugendschöffengericht aus einem vorsitzenden Richter sowie bei der Jugendkammer aus drei Richtern und zwei Schöffen bestehen. Die Anklage wird durch die Staatsanwaltschaft vertreten. Die Jugendgerichtshilfe nimmt an der Verhandlung teil.
Der/die Angeklagte muss persönlich zur Gerichtsverhandlung erscheinen.
Hier wird er/sie zu der zur Last gelegten Straftat befragt und kann den Vorfall aus eigener Sicht berichten.
Im weiteren Verlauf können Zeugen vernommen werden, die auch von dem/der Angeklagten befragt werden können.
Die Jugendgerichtshilfe äußert sich in ihrem Bericht über die Persönlichkeit des jungen Menschen und sein Wohn- und Lebensumfeld und macht einen Vorschlag zu den zu ergreifenden Maßnahmen.
Für Jugendliche gibt die Jugendhilfe im Strafverfahren in ihrem Bericht eine Stellungnahme zur Strafmündigkeit ab, für Heranwachsende eine Stellungnahme zur Anwendung von Jugendstrafrecht oder Allgemeinem Strafrecht.
Daraus geht hervor, dass das Jugendgerichtsgesetz kein Strafgesetz sondern vielmehr ein Gesetz ist, indem der Erziehungsgedanke eine wesentliche Rolle spielt.
Aber dafür ist Deine/Ihre Mithilfe erforderlich.
Die Verhandlung endet mit einem Urteilsspruch oder einer Einstellung des Verfahrens.
... und danach???Bei
- auferlegten Weisungen (z. B. gemeinnützige Arbeit) oder
- Auflagen (z. B. Schadenswiedergutmachung)
vermittelt die Jugendhilfe im Strafverfahren Einsatzstellen oder hilft bei Schwierigkeiten.
Auch inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende werden betreut.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist weiterhin ansprechbar für alle Probleme, die durch die strafbare Handlung entstanden sind.
... und sonst???Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät jederzeit Eltern, Lehrer, Jugendliche und Heranwachsende zu allen Fragen von Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht.
