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Erlaubnis zur Änderung von Denkmalen

zuklappenAnsprechpartner/in
J. Gerbothe
Prüfbezirk IIAmt / Bereich
Bauordnung
Rathaus-Altbau, Zimmer 155
Bismarckstr. 21
58256 Ennepetal
Telefon: +49 2333 979-3329
E-Mail:
D. Rauleff
Amt / Bereich
Stadtplanung, Umwelt und Klima
Rathaus-Altbau, Zimmer 159
Bismarckstr. 21
58256 Ennepetal
Telefon: +49 2333 979-3329
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Nach § 9 DSchG NRW ist für alle Veränderungen an einem Denkmal eine Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde erforderlich. Das gilt zum Beispiel für Umbauten, Sanierungen oder auch für die Entfernung von Teilen des Denkmals. Die Erlaubnis muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Rechtsgrundlage