Nach § 9 DSchG NRW ist für alle Veränderungen an einem Denkmal eine Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde erforderlich. Das gilt zum Beispiel für Umbauten, Sanierungen oder auch für die Entfernung von Teilen des Denkmals. Die Erlaubnis muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
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Erlaubnis zur Änderung von Denkmalen
Ansprechpartner/in
| J. Gerbothe | |
| Prüfbezirk IIAmt / Bereich Bauordnung Rathaus-Altbau, Zimmer 155 Bismarckstr. 21 58256 Ennepetal Telefon: +49 2333 979-3329 E-Mail: denkmal@ennepetal.de | |
| D. Rauleff | |
| Amt / Bereich Stadtplanung, Umwelt und Klima Rathaus-Altbau, Zimmer 159 Bismarckstr. 21 58256 Ennepetal Telefon: +49 2333 979-3329 E-Mail: denkmal@ennepetal.de | |
