Die Betreuung und Förderung von Kindern ist eine wichtige Aufgabe, die in Ennepetal durch verschiedene Betreuungsangebote sichergestellt wird. Um diese Angebote zu finanzieren, wird ein einkommensabhängiger Elternbeitrag erhoben. Der Elternbeitrag für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung berechnet sich aus dem Einkommen der Eltern bzw. des Elternteils, bei dem das Kind lebt, sowie der Betreuungsart und der wöchentlichen Betreuungszeit, die das Kind in Anspruch nimmt.
Gemäß der neuen Satzung (§6) wird bei Betreuung ab zwei Kindern ein Familienrabatt von 25 % auf den Gesamtbetrag und ab drei Kindern ein Rabatt von 50 % auf den Gesamtbetrag gewährt. Dabei ist es unerheblich, in welcher Betreuungsform die Kinder untergebracht sind (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder Offene Ganztagsgrundschule). Voraussetzung ist nur, dass die Betreuung im Stadtgebiet Ennepetal stattfindet.
Elternbeiträge für Breckerfelder Familien
Die Stadt Ennepetal erhebt die Elternbeiträge für Breckerfelder Familien, da sie die Aufgaben des Jugendamtes übernimmt. Für Breckerfeld gilt jedoch eine eigene Satzung mit abweichenden Beiträgen und Ermäßigungen.
Laut § 6 der jeweiligen Satzung ist für das zweite und jedes weitere Kind in einer Tageseinrichtung kein Beitrag zu zahlen. Bei unterschiedlichen Betreuungsformen gilt der jeweils höhere Beitrag.

