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Eigentümerwechsel bei Denkmälern

zuklappenAnsprechpartner/in
J. Gerbothe
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Bauordnung
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58256 Ennepetal
Telefon: +49 2333 979-3329
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D. Rauleff
Amt / Bereich
Stadtplanung, Umwelt und Klima
Rathaus-Altbau, Zimmer 159
Bismarckstr. 21
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Allgemeine Informationen

Ein Eigentümerwechsel eines Denkmals muss gemäß § 6 Denkmalschutzgesetz NRW der unteren Denkmalbehörde angezeigt werden. Die Anzeige dient der Aktualisierung der Denkmalakte und ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss unverzüglich nach dem Eigentumsübergang erfolgen.