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Bildungs- und Teilhabeleistungen

Allgemeine Informationen

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien die gleichberechtigte Teilhabe an schulischen, kulturellen und sozialen Aktivitäten ermöglichen. Es ergänzt die finanziellen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch durch gezielte Unterstützung in wichtigen Lebensbereichen.


Leistungsarten

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können folgende Leistungen gewährt werden:

  1. Schulbedarf:
    Bereitstellung von finanziellen Zuschüssen für die Anschaffung persönlicher Schulmaterialien (z. B. Schreibwaren, Taschenrechner, Schulranzen). Die Auszahlung erfolgt zweimal jährlich in festgelegter Höhe.
  2. Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
    Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Fahrten, die von der Schule oder Kindertageseinrichtung organisiert werden.
  3. Schülerbeförderung:
    Kostenübernahme für den Schulweg, soweit keine anderweitige Erstattung erfolgt und der Besuch der nächstgelegenen Schule erforderlich ist.
  4. Lernförderung (Nachhilfe):
    Übernahme der Kosten für ergänzende Lernförderung, sofern die schulischen Lernziele ohne zusätzliche Unterstützung nicht erreicht werden können.
  5. Mittagsverpflegung:
    Zuschuss zu den Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule, Kindertageseinrichtung oder Hort.
  6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
    Monatlicher Zuschuss für Vereinsbeiträge, Musikunterricht, sportliche oder vergleichbare Freizeitaktivitäten (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres).

Anspruchsberechtigte Personen

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die

  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung beziehen,
  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (für Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren),
  • und deren Eltern oder sie selbst eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
    • Bürgergeld (nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II),
    • Sozialhilfe (nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII),
    • Wohngeld,
    • Kinderzuschlag, oder
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Antragstellung

Den Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz finden Sie weiter unten.
Bitte reichen Sie die erforderlichen Nachweise, wie z. B. Schulbescheinigungen, Leistungsbescheide oder Teilnahmenachweise von Vereinen, vollständig ein.

Für Rückfragen oder Beratung zur Antragstellung steht Ihnen die zuständige Stelle gerne zur Verfügung.