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Baulastenauskunft

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Auskunft aus dem Baulastverzeichnis

Das Baulastverzeichnis enthält öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten und die Nutzung des Grundstücks beeinflussen können. Eine Einsichtnahme ist insbesondere im Rahmen von Grundstücksverkäufen oder Bauvorhaben sinnvoll, um mögliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen. Die Auskunft wird schriftlich erteilt.

Wie kann eine Auskunft beantragt werden?

Die Auskunft kann online hier beantragt werden.

Alternativ können Sie die Auskunft formlos per Post oder E-Mail beantragen. Bitte geben Sie dabei folgende Angaben an:

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer oder
  • Adresse des betroffenen Grundstücks
  • ggf. Eigentümer oder Bevollmächtigter mit Nachweis

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW in der derzeit gültigen Fassung:

  • 30,00 €, wenn keine Baulast eingetragen ist.
  • 50,00 €, wenn eine oder mehrere Baulasten eingetragen sind.