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Bauantrag / Antrag auf Vorbescheid mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Bau-Turbo)
Beteiligung der Öffentlichkeit für Bauanträge / Anträge auf Vorbescheid
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. Bau-Turbo) am 30.10.2025 sind bei der Beurteilung über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben weitere Vorschriften hinzugekommen. Hierzu zählen insbesondere die gesetzlichen Neuerungen in § 31 Abs. 3 BauGB als Erweiterung der Befreiungsmöglichkeit, § 34 Abs. 3a und Abs. 3b BauGB als Lockerungen beim Einfügungsgebot sowie § 246e BauGB für Abweichungen vom geltenden Planungsrecht. In bestimmten Fällen können Bauvorhaben daher auch dann zugelassen werden, wenn sie von den bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen abweichen.
Sofern Bauanträge auf Grundlage dieser neuen gesetzlichen Regelungen gestellt werden, kann die Gemeinde gemäß § 36a Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen. Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch die Möglichkeit, sich innerhalb der bekanntgemachten Frist über entsprechende Bauvorhaben zu informieren und Anregungen oder Stellungnahmen abzugeben. Anregungen können per E-Mail unter stadtplanung@ennepetal.de, zur Niederschrift oder schriftlich an Stadt Ennepetal, Fachbereich 4, Abteilung 61 Stadtplanung, Bismarckstraße 21, 58256 Ennepetal eingereicht werden.
Personenbezogene Daten werden zum Zwecke des Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitergehende Informationen zum Datenschutz und Umgang mit personenbezogenen Daten sind auf der Internetseite der Stadt Ennepetal einsehbar.
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Aktuell findet die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung des Wohnquartiers Haus Bergfried vom 24.03.2026 bis 24.04.2026 statt
Dokumente
| Antrag auf Vorbescheid (22 MB) | |
| Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) (3 MB) | |
| Baugrundvorerkundung (949 kB) | |
| Prognose des Verkehrsaufkommens (5 MB) |
