Abrechnung von Straßen
In den letzten Wochen ist es zu einer Vielzahl von Diskussionen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen gekommen. Auslöser war die Erhebung der Beiträge für die vor über 50 Jahren erstellte Straße „An der Kehr“. Diese Diskussionen haben bei vielen Bürgern Ennepetals Verunsicherung hervorgerufen, ob auf sie auch noch Beitragsforderungen zukommen.
Grundsätzlich möchte ich klar stellen, dass es bei der Maßnahme auf keinen Fall darum geht, dass wir Haushaltslöcher damit stopfen wollen. Vielmehr sind wir gesetzlich verpflichtet, diese Beiträge zu erheben und haben hierbei auch keinen Spielraum. Bei Prüfungen ist aufgefallen, dass Straßen im Stadtgebiet, die seit Jahrzehnten in ihrem heutigen Ausbauzustand sind, immer noch als „unfertig“ geführt werden. So war z.B. „An der Kehr“ ein durchgehender Bürgersteig in den Planungen vorgesehen, der jedoch nie fertiggestellt wurde.
Da sich im Stadtgebiet noch eine ganze Reihe von Straßen mit ähnlichem Ausbaustand befinden, haben die Stadtbetriebe den Auftrag erhalten, die in Frage stehenden Straßen zu überprüfen und je nach Ergebnis die gesetzlich vorgeschriebenen Erschließungsbeiträge zu erheben. Da die Anzahl der zu prüfenden Straßen sehr hoch ist, kann ich Ihnen heute leider nicht sagen, ob eine bestimmte Straße betroffen ist oder nicht, sondern nur, ob dort noch eine Prüfung stattfindet.
Die Stadtbetriebe haben eine entsprechende Liste der noch zu prüfenden Straßen erstellt – dies heißt nicht, dass hier auch Beiträge fällig werden, sondern erst einmal nur, dass die Möglichkeit hierzu besteht. Auch ist nicht auszuschließen, dass auch noch einzelne Straßen künftig auf Grund neuer Erkenntnisse überprüft werden müssen.
Ich möchte Ihnen die Liste der noch zu prüfenden Straßen nicht vorenthalten, da ich der Überzeugung bin, dass Sie ein Recht darauf haben zu wissen, ob auf Sie möglicherweise noch offene Beiträge zukommen. Wenn bei einer Prüfung festgestellt wird, dass eine Straße veranlagt werden muss, werden alle Grundstückseigentümer von den Ennepetaler Stadtbetrieben angeschrieben und informiert. Auf Grund der Vielzahl an Straßen wird sich die Prüfung voraussichtlich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Die nachfolgende Übersicht dient dabei als Leitfaden und schließt nicht aus, dass weitere Straßen auf ihre Beitragsfähigkeit hin überprüft werden müssen. Sie kann nicht als Zusicherung angesehen werden, eine Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen werde in Zukunft für die Straßen unterlassen, die nicht aufgelistet sind.
Ich möchte mich ganz herzlich bei allen Bürgern entschuldigen, bei denen der Prozess und die Berichterstattung hierzu Verunsicherung hervorgerufen hat. Ich möchte Sie aber um Verständnis bitten, dass wir in Kenntnis der Vorgänge und der Rechtslage die bestehenden Fälle jetzt vollständig aufarbeiten lassen.
Ihre
Imke Heymann
Bürgermeisterin
Am Sommer (Privat) |
Asternweg (Baustraße) |
Begonienweg (Baustraße) |
Beukenstraße (ab Häuser 22d/23 zu schmal bzw. Privat) |
Boesebecker Siepen (Privat) |
Brabandstaller Weg (Privat) |
Brinker Feld (Privat) |
Dahlienweg (Baustraße) |
Heinrich-Holthaus-Straße (Baustraße) |
In der Lieth (Privat) |
Kleiner Weg (Privat) |
Kochshaus (Privat) |
Königsfelder Straße (Scharpenberger Straße bis Außenbereich - Baustraße) |
Lupinenweg (Baustraße) |
Mönninghof (Baustraße) |
Ober-Gevelhof (Privat) |
Oelkinghausen (Baustraße) |
Querstraße (Baustraße) |
Scharpenberger Straße (teilweise - Baustraße) |
Schwarzer Weg (Baustraße) |
Zur Laube (von Steinnockenstraße bis Wilhelm-Schläper-Straße, Privat) |
Am Regensberg |
Am Saust |
An der Kehr |
Eendrachtstraße |
Feldstraße (Ecke: Rollmannstraße 95-99) |
Finkenberger Weg |
Harkortstraße |
Hembecker Talstraße (Mönninghof bis Strückerberger Straße) |
Herkenegge |
Hinnenberger Straße |
In der Fiele |
Jellinghauser Weg |
Kotthausstraße |
Krusensteiner Weg |
Kuhhauser Weg |
Lohmannstraße |
Ober-Kotthausen |
Ortsheide |
Peddenöder Straße (teilweise) |
Quabecker Weg |
Rüggeberger Straße (teilweise) |
Talsperrenweg |
Wiesenstraße |