- Anschrift
- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
C.
Schrey
- cschrey@ennepetal.de
A.
Saretzki
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:00
- asaretzki@ennepetal.de
L.
Mühlhoff
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:00
- lmuehlhoff@ennepetal.de
Zentrale Vergabestelle
Allgemeines:
Die Hauptziele der Schaffung der Zentralen Vergabestelle sind rechtssichere Auftragsvergaben und ein wirtschaftlicher Einkauf. Ab einem Einkauf von 10.000 Euro übernimmt die Zentrale Vergabestelle den Einkauf für alle städtischen Organisationseinheiten und ist somit zentraler Ansprechpartner im Verfahren.
Das Vergaberecht ist stark durch EU-Vorgaben geprägt. So gilt der Grundsatz des transparenten Wettbewerbs, in dem niemand benachteiligt werden darf. Durch ständige Anpassungen des Vergaberechts, insbesondere auch durch die Rechtsprechung, ist ein Vergabeverfahren ein streng formalistisches Verfahren.
E-Vergabe:
Die Stadt Ennepetal setzt für die Durchführung von Ausschreibungsverfahren eine elektronische Vergabeplattform ein. Bieter, die sich an Ausschreibungen der Stadt Ennepetal beteiligen möchten, können die Vergabeunterlagen online über die Internet-Plattform www.deutsches-ausschreibungsblatt.de kostenfrei und ohne Registrierung abrufen. Eine kostenfreie Registrierung ermöglicht jedoch die Sicherstellung der Kommunikation in laufenden Verfahren.
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls über die E-Vergabeplattform erfolgen.
Die elektronische Angebotsabgabe eröffnet den Bietern viele Vorteile:
- Kostenfreie Registrierung und Abgabe von Angeboten
Die Registrierung auf der Vergabeplattform sowie die elektronische Abgabe des Angebotes ist für die Bieter kostenfrei. Außerdem sparen die Bieter die Kosten für Porto bzw. Botenfahrten ein.
- Zeitersparnis
Im Vergleich zur Einreichung eines Papierangebotes ist bei einer elektronischen Angebotsabgabe keine Zeit für den Post- bzw. Fahrweg einzuplanen. Diese Zeit kann effektiv bei der Erstellung des Angebotes mit einfließen.
- Änderungen bei den Ausschreibungsunterlagen
Eine Registrierung hat für die Bieter den Vorteil, dass sie automatisch über die Vergabeplattform über etwaige Bieterfragen und Antworten sowie über Änderungen der Ausschreibungsunterlagen informiert werden. Ohne eine Registrierung müssen die Bieter eigenverantwortlich mögliche Änderungen auf der Vergabeplattform nachhalten (Bieter hat eine Holschuld), da eine Bieterinformation seitens der Stadt Ennepetal aufgrund des anonymen Zugriffs nicht erfolgen kann.
- Bieterhotline
Bei Fragen zur Vergabeplattform bzw. bei Problemen während der Anwendung unterstützt Sie die Bieterhotline des Deutschen Ausschreibungsblattes kostenfrei.
Diese können Sie unter der Rufnummer 0211/88 27 38-288 erreichen.
Weitere Informationen zur Angebotsabgabe finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen.
Hinweis:
Verspätet eingegangene Angebote werden nicht gewertet, die Verantwortung hierfür obliegt dem Bieter.
Auswertung von Angeboten:
- Bei Ausschreibungen nach der UVgO darf die Niederschrift über die Angebotsöffnung den Bietern nicht zugänglich gemacht werden. Als Bieter können Sie jedoch bei der Stadt Ennepetal beantragen, dass Ihnen die Gründe für die Ablehnung Ihres Angebotes nach Zuschlagserteilung innerhalb von 15 Tagen in Textform mitgeteilt wird.
- Bei Ausschreibungen nach der VOB können Sie als Bieter im Anschluss an den Eröffnungstermin das Ausschreibungsergebnis erfragen.
- Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen dürfen sich Bieter/Bewerber an folgende Stellen wenden:
Im Unterschwellenbereich | Im Oberschwellenbereich |
---|---|
Ennepe-Ruhr-Kreis | Vergabekammer Westfalen |
Die Registrierung und Abgabe von Angeboten ist kostenfrei.
Einen Überblick über die Vergabevorschriften finden Sie in folgenden Gesetzen bzw. Verordnungen:
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)
- Vergabegrundsätze des Innenministeriums zu § 25 GemHVO NRW
- Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV)
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW2013)
- Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW)
- Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen bei Anwendung des TVgG NRW (RVO TVgG)
- Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
Zur Einhaltung des TVgG NRW