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Die Bürger in der Stadt / Voerde

Wohnungsbauförderung

Ziel der Förderung ist es, insbesondere Familien oder Alleinerziehende mit Kindern oder Behinderte mit angemessenem Wohnraum durch Bildung von Eigentum zu versorgen.
Gefördert werden Eigentumsmaßnahmen, die dazu bestimmt sind, dem Antragsteller und seiner Familie als Heim oder Wohnung zu dienen.
Für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues werden Mittel des Landes eingesetzt.

Auf die Bewilligung öffentlicher Mittel besteht kein Rechtsanspruch.

Die Förderung erfolgt in Form von Baudarlehen nach verschiedenen Fördermodellen, die sowohl von der Größe der Familie als auch von dem Familieneinkommen abhängig sind. Wegen der Fülle der möglichen Informationen sowie zur ausführlichen Beratung wenden Sie sich bitte an den Ennepe-Ruhr-Kreis, Abteilung Wohnungsbauförderung (Telefon 02336/93-0).

Zweites Wohnungsbaugesetz - II. WoBauG
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFG)
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

 

Ansprechpartner

Frau J. Buchholz

wohngeldstelle(at)­ennepetal.de 02333 / 979 286Adresse | Öffnungszeiten | Details
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