- Anschrift
- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
H.
Richter
Montag bis Freitag vormittags
Montag
08:00 - 12:00
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00
Donnerstag
08:00 - 12:00
Freitag
08:00 - 12:00
- hrichter@ennepetal.de
Verwarngeld / Bußgeld im ruhenden Straßenverkehr
Verkehrsverstöße im ruhenden Straßenverkehr werden von der örtlichen Ordnungsbehörde geahndet. Es wird zunächst eine Verwarnung ausgesprochen, die dem Halter des Fahrzeuges in Form einer schriftlichen Verwarnung/in Form eines Anhörungsbogens zugeschickt wird. Gibt der Halter des Fahrzeuges die Ordnungswidrigkeit zu, endet das Verfahren mit der fristgerechten Zahlung des Verwarngeldes, anderenfalls wird das Verwarngeld in ein Bußgeldverfahren übergeleitet.
Ausgefüllter Anhörungsbogen der Stadt Ennepetal. Andernfalls ergeht ein Bußgeldbescheid (Hinweis: Einspruchsfrist von 14 Tagen nach Zustellung).
Straßenverkehrsordnung (StVO), Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Straßenverkehr
Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Straßenverkehr