- Anschrift
- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
E.
König
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:00
- ekoenig@ennepetal.de
C.
Cortmann
Unterhaltsvorschusss
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
Um Wartezeiten in der Unterhaltsvorschussstelle zu vermeiden, ist es empfehlenswert, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
- ccortmann@ennepetal.de
K.
Bauckloh
- kbauckloh@ennepetal.de
A.
Ramacher
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:00
- aramacher@ennepetal.de
- Anschrift
- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
C.
Mayer
- cmayer@ennepetal.de
H.
Birgül
- hbirguel@ennepetal.de
Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft kann anerkannt werden
- zum Kind einer nicht verheirateten Mutter,
- zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren ist.
Die Vaterschaft kann bei jedem Standesamt oder Jugendamt, bei allen Amtsgerichten oder Notaren anerkannt werden.
Die Vaterschaftsanerkennung wird wirksam
- zum Kind einer nicht verheirateten Mutter durch persönliche Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form
- zum Kind einer verheirateten Mutter durch Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form sowie durch Zustimmung des "Noch-Ehemannes", bzw. des geschiedenen Ehegatten und nach Vorlage eines rechtskräftigen Scheidungsurteils.
Hinweis:
Die Vaterschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes anerkannt werden. Wirksam wird sie dann mit der Geburt des Kindes.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren sie bitte telefonisch einen Termin.
gebührenfrei
- Geburtsurkunde des Anerkennenden
- Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass)
- Personaldokumente beider Elternteile, wenn die Mutter zur Zustimmung anwesend ist
- gegebenenfalls die bereits vorliegende Zustimmung der Mutter