Rathaus
Die Bürger in der Stadt / Voerde

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich vor Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses einer vorgeschriebenen Untersuchung unterziehen. Für diese Untersuchungen werden von der Meldebehörde Untersuchungsberechtigungsscheine (UB-Scheine) zu einer kostenlosen ärztlichen Untersuchung ausgestellt.

UB-Scheine werden grundsätzlich an den Jugendlichen selbst oder an die Sorgeberechtigten (Eltern, Vormund) unter Vorlage eines Lichtbildausweises ausgegeben.

Zusammen mit dem UB-Schein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der von dem Jugendlichen auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzunehmen.

Die Erstausstellung des UB-Scheins kann 14 Monate vor Arbeitsaufnahme beantragt werden. Hat der Jugendliche vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird ein Berechtigungsschein zur ersten Nachuntersuchung ausgestellt. Im Bedarfsfalle können weitere Berechtigungsscheine für Nachuntersuchungen ausgestellt werden.

Betrag:
gebührenfrei €
 

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Ansprechpartner

Frau H. Erb

herb(at)­ennepetal.de 02333 / 979 254Adresse | Details

Herr S. Hawiri

shawiri(at)­ennepetal.de 02333 / 979 252Adresse | Details

Frau P. Rövenstrunk

proevenstrunk(at)­ennepetal.de 02333 / 979 256Adresse | Details

Frau L. Richter

lrichter(at)­ennepetal.de 02333 / 979 229Adresse | Details

Frau K. Sivanesan

ksivanesan(at)­ennepetal.de 02333 / 979 258Adresse | Details

Frau V. Vahle

vvahle(at)­ennepetal.de 02333 / 979 255Adresse | Details
Serviceportal