- Anschrift
- 001Voerder Straße 3958256Ennepetal
H.
Erb
- herb@ennepetal.de
S.
Hawiri
- shawiri@ennepetal.de
P.
Rövenstrunk
- proevenstrunk@ennepetal.de
L.
Richter
- lrichter@ennepetal.de
K.
Sivanesan
- ksivanesan@ennepetal.de
V.
Vahle
- vvahle@ennepetal.de
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich vor Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses einer vorgeschriebenen Untersuchung unterziehen. Für diese Untersuchungen werden von der Meldebehörde Untersuchungsberechtigungsscheine (UB-Scheine) zu einer kostenlosen ärztlichen Untersuchung ausgestellt.
UB-Scheine werden grundsätzlich an den Jugendlichen selbst oder an die Sorgeberechtigten (Eltern, Vormund) unter Vorlage eines Lichtbildausweises ausgegeben.
Zusammen mit dem UB-Schein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der von dem Jugendlichen auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzunehmen.
Die Erstausstellung des UB-Scheins kann 14 Monate vor Arbeitsaufnahme beantragt werden. Hat der Jugendliche vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird ein Berechtigungsschein zur ersten Nachuntersuchung ausgestellt. Im Bedarfsfalle können weitere Berechtigungsscheine für Nachuntersuchungen ausgestellt werden.
Betrag:
gebührenfrei €
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Untersuchungsberechtigungsschein (Serviceportal online)
Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)