Trödelmärkte
Festsetzung von Jahrmärkten, Spezialmärkten, Messen und Volksfesten.
Wer einen \"Trödelmarkt\" durchführen will, benötigt eine Genehmigung. Ein solcher Markt bedarf der Festsetzung. Diese ist abhängig von der Art des beabsichtigten \"Trödelmarktes\".
Betrag:
Ist im Einzelfall zu bemessen
Bearbeitungsdauer:
unterschiedlich
Formloser schriftlicher Antrag über Art, Ort (Privatgrundstück, öffentliche Verkehrsfläche); Datum; Uhrzeiten (von-bis); Name, Telefonnummer, Faxnummer des Verantwortlichen.
Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden
§§ 68 ff. Gewerbeordnung (GewO)
Jahrmaerkte, Jahrmarkt, Jahrmärkte, Spezialmaerkte, Spezialmarkt, Spezialmärkte, Messe, Messen, Volksfest, Volksfeste, Kirmes