Sperrgutabfuhr
Sperrgutabfuhrtermine in den ungeraden Monaten siehe Abfallkalender
Zum Sperrgut gehören:
Abfälle aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstückes, die wegen ihres Umfanges oder ihres Gewichts nicht über die Restabfalltonne entsorgt werden können: z. B. Tische, Schränke, Stühle, Betten, Sofas, Sessel, Matratzen, Kinderwagen, Fahrräder, Teppiche, Gas- und Kohleöfen, Benzinrasenmäher (ohne Benzin) usw..
Nicht zum Sperrgut gehören:
Insbesondere Haushalts-, Garten- und Gewerbeabfälle, Parkett, Laminat, Decken- und Wandpanele, Abfälle, die bei Bau-, Umbau- oder Reparaturarbeiten an Bauwerken angefallen sind: z.B. Steine, Dachziegel und -pappen, Bauhölzer oder Bruchstücke dieser Gegenstände, Fenster, Rolläden, Toilettentöpfe, Türen, Wannen, Waschbecken etc. Diese Abfälle können gegen Gebühr bei der Umladeanlage Gevelsberg, Hundeicker Str. 24-26 angeliefert werden (Telefon 02335 / 845770).
Laminat und Parkett fällt unter Bau- und Abbruchabfall und kann gegen Gebühr bei der Umladeanlage Gevelsberg angeliefert werden. Einzelne Bretter können über das Restabfallgefäß entsorgt werden.
Nachtspeicheröfen werden gegen Gebühr auf der AHE-Umladeanlage Gevelsberg, Hundeicker Str. 24-26angenommen. Sie müssen luft- und staubdicht in eine entsprechende Folie verpackt sein.
Abfälle in Säcken, Tüten, Tragetaschen u.a. Behältnissen werden nicht eingesammelt und transportiert!
Übrigens:
- Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind nicht Bestandteil der Sperrmüllabfuhr.
- Sperrige Abfälle müssen durcheine Fahrzeugbesatzung von Hand verladen werden können.