Spenden für Vereine
Ab dem 01.01.2000 können alle gemeinnützigen Einrichtungen, die einen steuerbegünstigten Zweck erfüllen, die an sie gerichteten Spenden unmittelbar in Empfang nehmen und auch selber Spendenbestätigungen hierüber ausstellen.
Ab dem 01.01.2000 können alle gemeinnützigen Einrichtungen, die einen steuerbegünstigten Zweck erfüllen, die an sie gerichteten Spenden unmittelbar in Empfang nehmen und auch selber Spendenbestätigungen hierüber ausstellen.