- Anschrift
- 001Bismarckstr. 2158256Ennepetal
N.
Borschel
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag
08:00 - 12:00
- gewerbestelle@ennepetal.de
Schankgenehmigung/Gestattung
Eine Schankgenehmigung benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten.
Die gängigsten Anlässe sind:
- "Tag der offenen Tür"
- Schützen- und Volksfeste
- Veranstaltungen in öffentlichen Räumen (Konzerte, Tanzveranstaltungen o.ä.)
- Straßenfeste
- Sommerfeste
- Martinszüge
- Weihnachtsmärkte
Erforderliche Unterlagen:
Schriftlicher Antrag nach Vordruck (siehe unten).
Bearbeitungsdauer:
Der Antrag ist 2 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gewerbestelle zu stellen.
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird empfohlen, sich direkt mit dem Ansprechpartner/-in in Verbindung zu setzen.
Eine Gestattung ist nicht erforderlich, wenn der vorübergehende Gaststättenbetrieb nach den Vorschriften des Gaststättengesetzes nicht erlaubnisbedürftig ist (Abgabe von alkoholfreien Getränke, Speisen, unentgeltliche Kostproben). Ob der vorübergehende Betrieb des Gaststättengewerbes einer Erlaubnis bedarf oder nur anzuzeigen ist, richtet sich nach dem Einzelfall.
Die Gebührenhöhe für die befristete Gaststättenerlaubnis wird innerhalb eines Gebührenrahmens von 30,00 € bis 200,00 € festgesetzt. Die Höhe der Gebühr ist auf den Verwaltungsaufwand begrenzt.
§§ 2, 12 Gaststättengesetz