Rathaus
Die Bürger in der Stadt / Voerde

Schankgenehmigung/Gestattung

Eine Schankgenehmigung benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten.

Die gängigsten Anlässe sind:

  • "Tag der offenen Tür"
  • Schützen- und Volksfeste
  • Veranstaltungen in öffentlichen Räumen (Konzerte, Tanzveranstaltungen o.ä.)
  • Straßenfeste
  • Sommerfeste
  • Martinszüge
  • Weihnachtsmärkte

Erforderliche Unterlagen:

Schriftlicher Antrag nach Vordruck (siehe unten).

Bearbeitungsdauer:

Der Antrag ist 2 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gewerbestelle zu stellen.
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird empfohlen, sich direkt mit dem Ansprechpartner/-in in Verbindung zu setzen. 

Eine Gestattung ist nicht erforderlich, wenn der vorübergehende Gaststättenbetrieb nach den Vorschriften des Gaststättengesetzes nicht erlaubnisbedürftig ist (Abgabe von alkoholfreien Getränke, Speisen, unentgeltliche Kostproben). Ob der vorübergehende Betrieb des Gaststättengewerbes einer Erlaubnis bedarf oder nur anzuzeigen ist, richtet sich nach dem Einzelfall.

Die Gebührenhöhe für die befristete Gaststättenerlaubnis wird innerhalb eines Gebührenrahmens von 30,00 € bis 200,00 € festgesetzt. Die Höhe der Gebühr ist auf den Verwaltungsaufwand begrenzt.  

§§ 2, 12 Gaststättengesetz

Ansprechpartner

Frau N. Borschel

gewerbestelle(at)­ennepetal.de 02333 / 979 309Adresse | Öffnungszeiten | Details
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