- Anschrift
- 001Voerder Straße 7858256Ennepetal
A.
Bialek
nach telefonischer Vereinbarung
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Termine nach telefonischer Vereinbarung
- abialek@ennepetal.de
Rentenanträge
Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen doppelte Wege ersparen und eine schnelle Bearbeitung ermöglichen.
Wenn Sie noch beschäftigt sind, kann Ihr Arbeitgeber eine gesonderte Meldung abgeben. Sie beinhaltet den Lohn bis zum letzten Tag des vierten Kalendermonats vor Rentenbeginn. Die letzten drei Monate vor Rentenbeginn würden dann als Hochrechnung erfolgen. Dadurch wird eine rechtzeitige Rentenberechnung und ein nahtloser Übergang vom Arbeitsverdienst zur Rente ermöglicht. Den Vordruck für die „Gesonderte Meldung“ erhalten Sie bei der Rentenantragstellung.
Der Arbeitgeber darf die „Vorausbescheinigung“ frühestens an dem Tag ausstellen, an dem die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für den viertletzten Arbeitsmonat erfolgt.
Übrigens:
Auch wenn Sie zur Zeit eine „Entgeltersatzleistung“ (z. B. Krankengeld, Leistungen des Arbeitsamtes oder der Pflegekasse) erhalten, darf die zahlende Stelle eine „Vorausbescheinigung“ für längstens drei Monate ausstellen.
Bearbeitungsdauer:
Wird der Altersrentenantrag früher als 3 1/2 Monate im voraus aufgenommen, führt dies zu Mehrarbeit und ggf. zu einer längeren Bearbeitungszeit.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung den letzten von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger übersandten Versicherungsverlauf mit. Sollte dieser Versicherungsverlauf noch "Lücken" enthalten, bitten wir Sie, hierzu nähere Angaben zu machen und - soweit vorhanden - Unterlagen stets im Original über die "Lücken" beizufügen (z.B. Entgeltbescheinigungen aus dem Sozialversicherungsnachweisheft, Lohnbescheinigungen, Aufrechnungsbescheinigungen, Arbeitsbücher, Zeugnisse usw., ggf. auch Bescheinigungen der Krankenkassen oder des Arbeitsamtes, Lehrvertrag bzw. Ausbildungs-/Gesellenprüfungszeugnis, bei Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr eine Schulbescheinigungen bzw. Schulzeugnisse).
Wenn Sie erstmals Zeiten der Kindererziehung geltend machen, legen Sie bitte auch einen Gerburtsnachweis (Original) für die Kinder vor.
Bringen Sie bitte auch Ihren Personalausweis (oder ersatzweise Ihre Geburtsurkunde oder den Reisepass) mit.
Die Versicherungsstelle benötigt ausserdem
- die Angabe Ihrer Bankverbindung (Geldinstitut, IBAN + BIC Swift),
- Geburtsurkunde von mindestens einem Kind im Original
- Steuer-Identifikationsnummer
- Angaben darüber, ob und ggf. von welcher Stelle und unter welchem AktenzeichenSie - außer Ihrem Arbeitsverdienst - "weitere Leistungen" beziehen (z.B. Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Krankengeld, Leistungen des Arbeitsamtes usw.),
- für die Zeit ab 01.01.1984 Angaben über Ihre jeweilige Krankenkassenzugehörigkeit - insbesondere Name und Anschrift Ihrer jetzigen Krankenkasse - und zur Art der Krankenversicherung (z.B. Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied, familienversichert) und Angaben darüber, ob und ggf. von welcher Stelle und unter welchem Aktenzeichen Sie Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrente, Zusatzrente, Pension) erhalten oder erwarten.
Nur bei einem Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige:
Bitte legen Sie auch - falls vorhanden - Ihren Schwerbehindertenausweis oder ggf. den Anerkennungsbescheid im Original vor.
Nur bei einem Antrag auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit:
Bitte legen Sie zusätzlich vor
- Nachweis über die Arbeitslosigkeit (falls vorhanden, auch lückenlose Leistungsnachweise des Arbeitsamtes),
- zusätzlich, falls Sie zwischen dem 01.01.1946 und dem 31.12.1951 geboren sind, das letzte Arbeitsverhältnis, das nach dem 31.12.2003 beendet wurde und dieser Beendigung eine Kündigung oder (Befristungs-) Vereinbarung mit Datum vor dem 01.01.2004 zugrunde liegt: das Kündigungsschreiben bzw. die (Befristungs-) Vereinbarung. Bei Altersrente nach Altersteilzeit den Altersteilzeitvertrag im Original.
Renten wegen Erwerbsminderung
Da hier viele Angaben für die Antragstellung notwendig sind, bitten wir Sie, die folgenden Unterlagen mitzubringen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- Ihre Bankverbindung (IBAN + BIC Swift),
- Steuer-Identifikationsnummer
- Krankenversicherungskarte
- Anerkennungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis im Original
- Geburtsnachweise für die Kinder,sofern diese noch nicht als Kindererziehungszeiten anerkannt worden sind, jedoch auf jeden Fall Geburtsurkunde von einem Kind im Original
- Attest des Arztes (falls vorhanden),
- Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes,
- Nachweise über Ihre Krankenkassenmitgliedschaften ab 1984,
- aktueller Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (falls vorhanden). Haben Sie einen solchen Versicherungsverlauf noch nicht erhalten, fordern wir ihn gerne für Sie an. Sollten Sie bisher keinen lückenlosen Versicherungsverlauf haben, bitten wir Sie, zu allen noch nicht belegten Zeiten nähere Angaben zu machen und - soweit vorhanden - Unterlagen beizufügen.
- Lehrvertrag und Prüfungszeugnis im Original
- Auflistung der bisher ausgeübten Berufe in zeitlicher, kurzer Reihenfolge mit Zeitangaben von - bis
- Angaben und Nachweise über Zeiten der Schul- und Berufsausbildung/Umschulung.
Die Anträge werden so schnell wie möglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
Renten wegen Todes:
Witwen-/Witwerrenten
Benötigt werden die Sterbeurkunde, das Familienstammbuch (Heiratsurkunde und Geburtsurkunde Kind im Original), der Rentenbescheid des Verstorbenen bzw. die Rentenversicherungsunterlagen, ggf. der eigene Rentenbescheid bzw. die eigenen Rentenversicherungsunterlagen des Antragstellers, Einkommensnachweise, die Bankverbindung (IBAN + BIC Swift), die Steuer-Identifikationsnummer des Antragstellers, der Personalausweis. Die Krankenversicherungskarte des Antragstellers ist ebenfalls mitzubringen.
Waisenrenten
Hierzu werden die Sterbeurkunde im Original, Geburtsurkunde der Waisen im Original, der Rentenbescheid bzw. die Rentenversicherungsunterlagen des Verstorbenen, ggf. eigene Rentenversicherungsunterlagen (Entgeltnachweis der Sozialversicherung), Einkommensunterlagen (z.B. Ausbildungsvergütung, BaföG), Bankverbindung (IBAN + BIC Swift) und Personalausweis benötigt. Bei Stief- und Pflegekindern Nachweise, dass sie im Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren, ab 18. Lebensjahr der Waisen Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis (Berufsausbildungsvertrag).
Witwen-/Witwerrente an den geschiedenen Ehegatten (nur bei Eheauflösung vor dem 01.07.1977)
Benötigt werden Sterbeurkunde, Scheidungsurteil, Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen, Unterhaltsurteil oder Nachweise über erbrachte Unterhaltszahlungen des Verstorbenen, Einkommensnachweise beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung, Einkommensnachweise der Geschiedenen zum Zeitpunkt des Todes, Nachweise über Erziehung eines Kindes zur Zeit der Auflösung der Ehe, Bankverbindung (IBAN + BIC Swift) und eigene Rentenversicherungsunterlagen (z.B. Rentenbescheid, Entgeltnachweise zur Sozialversicherung), Personalausweis, Steuer-Identifikationsnummer des Antragstellers.
Erziehungsrente (nur bei Ehescheidung nach dem 30.06.1977)
Sterbeurkunde, Scheidungsurteil, sämtliche eigenen Rentenversicherungsunterlagen (Entgeltnachweise zur Sozialversicherung, ggf. Bescheide des Arbeitsamtes, der Krankenkasse), Nachweise, dass ein eigenes Kinder oder ein Kind des geschiedenen Ehegatten erzogen wird, Einkommensnachweise, Bankverbindung (IBAN + BIC Swift), Personalausweis, Geburtsurkunden der Kinder, Steuer-Identifikationsnummer.
Feststellung von Kindererziehungs-/Kinderberücksicherungszeiten
Rechtsgrundlage: §§ 56 / 249 SGB VI
Mitzubringen sind die Geburtsurkunde der Kinderim Original bzw. das Familienstammbuch, falls vorhanden eigene Rentenversicherungsunterlagen, Sozialversicherungsnummer des Vaters der Kinder sowie der Personalausweis des Antragstellers.
Kontenklärung/Kontoführung
Rechtsgrundlage: § 149 SGB VI
Folgende Unterlagen sind erforderlich: sämtliche Quittungskarten, Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Entgeltnachweise der Sozialversicherung, Arbeitsbücher, Zeugnisse, Lohnnachweise, Bescheide des Arbeitsamtes, Bescheide der Krankenkasse, Nachweise über Grundwehr- oder Zivildienst, Personalausweis, Nachweise über berufliche Ausbildung im Original (Lehrvertrag und Prüfungszeugnis). Alle Nachweise über Fehlzeiten im Original
Versorgungsausgleich
Rechtsgrundlage: §§ 8, 52, 183, 187 und 188 SGB VI
Erforderliche Unterlagen: sämtliche Rentenversicherungsnachweise im Original, Zeugnisse, ggf. Nachweise über Bezug von Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld u.ä., Familienstammbuch, Personalausweis, Ausbildungsnachweise im Original (Lehrvertrag und Prüfungszeugnis).
Kindererziehungsleistungen (nur für Mütter, die vor 1921 geboren sind)
Rechtsgrundlage: §§ 249 - 299 SGB VI
Benötigt werden der Personalausweis und Nachweise über die Geburten der Kinder (falls keine Geburtsurkunden vorhanden sind können auch Zeugen benannt werden).
Rentenauskunft
Rechtsgrundlage: § 109 SGB VI
Mitzubringen sind der Personalausweis und ein vollständiger Versicherungsverlauf, erstellt durch den Rentenversicherungsträger.
Rehabilitationsmaßnahmen
Rechtsgrundlage: §§ 43, 51, 258 SGB V und §§ 9 -32, 116, 235, 301 SGB VI
Mitzubringen sind hier (soweit vorhanden), Befundberichte und Rentenversicherungsunterlagen sowie der Personalausweis.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass nicht alle Angelegenheiten Erwähnung finden und die hierzu erforderlichen Unterlagen aufgelistet werden können. Dies gilt insbesondere für Spätaussiedler, Vertriebene und Flüchtlinge. Diesem Personenkreis kann nur empfohlen werden, sich vorab telefonisch im Rathaus zu informieren.
Sozialgesetzbuch VI, §§ 35 ff.