Reisegewerbe
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung ausserhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Reisegewerbekarte
Betrag:
150 €
Bearbeitungsdauer
2 - 3 Wochen (abhängig vom Eingang der erforderlichen Unterlagen)
- Personalausweis,
- Führungszeugnis,
- Gewerbezentralregisterauszug,
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
§§ 55 ff. Gewerbeordnung (GewO)
Haustuergeschaefte, Haustürgeschäfte, Schausteller