Rathaus
Die Bürger in der Stadt / Voerde

Namensänderungen

Neben den Namenserklärungen, die bei der Eheschließung abgegeben werden, gibt es noch andere Möglichkeiten von Namensänderungen, die beim Standesamt erklärt werden können:

  • nachträgliche Erklärung zum Ehenamen (z.B. bei getrennter Namensführung der Ehegatten oder nach Eheschließung im Ausland, wenn dort keine dem deutschen Recht entsprechende Namenswahl getroffen werden konnte)
  • Voranstellen oder Anfügen des Geburtsnamens oder des z. Z. der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens sowie Widerruf dieser Erklärung
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung
  • besondere Erklärungsmöglichkeiten für Vertriebene und Spätaussiedler nach § 94 BVFG, wonach Vor- und Nachnamen an die deutsche Schreibweise angepasst werden und Vatersnamen entfallen können

Informationen zu den Voraussetzungen im Einzelfall erhalten Sie gern auf Anfrage bei ihrem Standesamt.

Betrag:
21,00 €

Bearbeitungsdauer
Sofort

Ansprechpartner

Frau K. Katthage

standesamt(at)­ennepetal.de 02333 / 979 116Adresse | Details

Herr J. Otto

standesamt(at)­ennepetal.de 02333 / 979 120Adresse | Details
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