Rathaus
Die Bürger in der Stadt / Voerde

Melderegisterauskunft

Wenn eine Person oder eine andere öffentliche Stelle Auskunft zu einer anderen Person verlangt, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilten, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begeht wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben eindeutig festgestellt werden kann und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt.

 

1. Einfache Melderegisterauskunft

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften (evtl. Haupt- und Nebenwohnsitz)
  • Sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

2. Erweiterte Melderegisterauskunft

Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf eine erweiterte Melderegisterauskunft mit zusätzlichen Angaben zur einfachen Melderegisterauskunft erteilt werden.

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeite Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum
  • Familienname und Vorname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vorname sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Verstorbenen im Ausland auch den Staat

Melderegisterauskunft einfach
Betrag:
11,00 €
Bearbeitungsdauer
Sofort

Melderegisterauskunft erweitert
Betrag:
15,00 €

 

Archivauskünfte aus den Jahren vor 1960:
30,00 €

Archivauskünfte aus den Jahren 1960 bis 1978:
20,00 €

 

Bearbeitungsdauer
Sofort

Bundesmeldegesetz

Ansprechpartner

Frau H. Erb

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