Martinszüge
Wer im öffentlichen Verkehrsraum anlässlich des St. Martinstages einen Umzug durchführen möchte, benötigt eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis.
Wer bei der Durchführung eines Martinszuges an die Allgemeinheit oder einen bestimmten Personenkreis alkoholische Getränke (z. B. Glühwein) an Ort und Stelle verabreicht, benötigt eine Erlaubnis.
Betrag:
Unterschiedlich
Bearbeitungsdauer
Kurzfristig
Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung (siehe unten)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gaststättengesetz (GastG)
Fackelzug, Sankt Martin, St. Martin, Lampions, Laternenumzug